Moin Herr Knullang, natürlich können, da es sich nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt, auch die Sozialversicherungsbeiträge nicht über die Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage Vorsorgeaufwand einfließen. Die Werte müssen manuell eingetragen werden. Das ist ja auch ausdrücklich in der Anlage Vorsorgeaufwand so vorgesehen. Viele Grüße Martin Seemann
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