Hallo Community, grundsätzlich hätte eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2016 erstellt werden müssen. Um Ihren Sachverhalt genau zu prüfen, benötigen wir Ihre Ordnungsbegriffe. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns. Beste Grüße Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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