Und Sie haben den PfÜB erhalten in welcher Eigenschaft: Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung oder Arbeitgeber des Minijobs? WIR RECHNEN BEIDE LÖHNE AB; HAUPT- & NEBENBESCHÄFTIGUNG FÜR BEIDE ARBEITGEBER. In PfÜB steht regelmäßig drin bzw. ist angekreuzt, welche Forderung des Schuldners gegen den Arbeitgeber gepfändet wird. DAS SEHEN WIR NICHT. ES HANDELT SICH UM EINE ABTRETUNGSERKLÄRUNG, MACHT DAS EINEN UNTERSCHIED? Und dann ist vermerkt, ob und in welchem Umfang zusammenzurechnen ist mit Arbeitseinkommen anderer Drittschuldner und/oder mit Geldleistungen nach dem SGB. AUCH DAS SEHEN WIR NICHT. (Das sollte man ganz genau lesen. Ich hatte mal einen Fall, in dem innerhalb des PfÜB angekreuzt war: Die Forderungen aus Bankguthaben o. ä. Das habe ich natürlich nicht bearbeitet, da ich als Entgeltabrechner nur Forderungen aus Entgelt einbehalten kann. Pech für den, der den PfÜB so schlampig ausgefüllt hat bzw. den falschen Adressaten eingetragen.)
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