Hallo @MiKri , den von Ihnen angesprochenen Weg über eine Papiervollmacht unterstützen wir nicht. Voraussetzung für die elektronische Bekanntgabe des digitalen GewSt-Bescheids der Kommunen sowie für den Abruf über DATEV Software ist das vollständige Befüllen der dafür vorgesehenen Eingabefelder in DATEV Gewerbesteuer und DATEV Körperschaftsteuer. Wie bereits in diesem Thread beschrieben, befindet sich das Verfahren derzeit in der Pilotierung. Den freigeschalteten Teilnehmern dieser Pilotierungsphase stehen nach erfolgreicher Einrichtung die entsprechenden Eingabefelder in DATEV Gewerbesteuer bzw. DATEV Körperschaftsteuer zur Verfügung. Wenn die Steuererklärung mit allen notwendigen Angaben elektronisch übermittelt wird und die jeweilige Kommune das Verfahren unterstützt, kann der GewSt-Bescheid der Kommune – analog zu den Grundlagenbescheiden zur GewSt – über den DATEV Dokumentenkorb oder Kommunikation Finanzverwaltung abgerufen werden. Im Rahmen der Pilotierung bestehen weiterhin technische und organisatorische Herausforderungen. Daher erfolgt aktuell ausschließlich eine gezielte Freischaltung bereits angemeldeter Piloten in den teilnehmenden Kommunen. Der Zeitpunkt der Freigabe des Verfahrens hängt maßgeblich vom Verlauf der Pilotierung und der Unterstützung des Verfahrens durch die Kommunen ab. Ergänzend verweise ich Sie auf den von uns gepflegten DATEV Ausblick zum Thema. Freundliche Grüße Sandra Arnold DATEV eG
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