Hi, da bin ich ja schon mal nicht alleine 😉 Es ist so, dass das Urlaubsgeld ebenfalls mit der Tariferhöhung ab 01.07.2025 rückwirkend geändert wurde. Demnach muss eine Änderung mit Nachberechnung 07/2025 seitens Datev Lodas erfolgen, da die Höhe des Urlaubgeldes entsprechend der Eingruppierung der Vergütungsgruppen 1 - 5b (§ 7 Abs.1) und V-Grp 5c- 12 automatisch im Monat Juli automatisch als Entgelt abgerechnet wird. Eine manuelle Steuerung ist nicht nötig. Daher betrifft es alle, welche nach Anlage 3 (für Mitarbeiter, die unter Anlagen 2, 2d und 2e fallen) abrechnen. @Wolfgang_Stein : Gerne um Antwort/Info hier für alle 🙂 Besten Dank & Gruß aus Remagen
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