Hallo Frau Preuß, mein Mandant gibt Änderungen in den Monatsdaten zum Ende des Monats für Abschlagszahlungen ein. Um die in den Lohn importieren zu können, muss er die Daten freigeben. Es sind aber weitere Erfassungen nötig, da die finale Abrechnung erst am 4. bzw 5 . Tag des Folgemonats erfolgt. Ist es korrekt, das das nicht funktioniert weil die ersten Daten bereits freigegeben waren? Das ist ja fatal, weil der Mandant weitere Änderungen nicht mehr erfassen kann. Freundliche Grüße
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