Hallo Frau Krüger, ändert sich rückwirkend die Gefahrtarifstelle und sind davon Arbeitnehmer betroffen, die zwei oder mehr Beschäftigungszeiträume haben, kann die Gefahrtarifstelle für die vorhergehenden Beschäftigungszeiträume nicht korrigiert werden. Eine Programmlösung gibt es derzeit nicht, sodass für diesen Fall eine manuelle Meldung notwendig ist. Sie finden zu diesem Sachverhalt in der Dokumentennummer 1001020 weitere Informationen. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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