Liebe Community,
nach etlichen Fehlern und Lesen der Beiträge meiner Vorstreiter habe ich nun bei einem Mandanten alle Daten ab 01/2016 erfasst und eine Abrechnung für Januar 2017 durchgeführt. Schon wollte ich jubeln: Auswertung 422 ist vorhanden - jedoch mit 0 Euro. Die Auswertungen 145 und 420 sind auch vorhanden, jedoch für Januar 2017, nicht aber für Januar bis Dezember 2016. Wird es die 145 und 420 künftig monatlich geben? Es wurde keine Kürzung auf BBG durchgeführt
Mit Schrecken habe ich dann gelesen, dass für jeden einzelnen Arbeitnehmer eine Nachberechnung auf Januar 2016 durchgeführt werden muss. Das kann es doch wohl nicht sein. Ich bearbeite ca. 350 Löhne! Und wie hoch werden die Kosten für die Nachberechnungen dann sein?
Frage an DATEV: wird es hier noch eine Nachbesserung geben? Wenn ja, wann? Wenn nein, wie sollen wir den Aufwand bewältigen?
Mit freundlichen Grüßen
Monika Krüger
Hallo Frau Krüger,
die Auswertungen 145 und 420 werden monatlich erstellt. Der Digitale Lohnnachweis (Auswertung 421, 422) i.d.R. im Dezember des laufenden Jahres.
Vermutlich kann Ihre Auswertung nur mit Anstoß einer Nachberechnung korrigiert werden. Um jedoch weitere Konstellationen auszuschließen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Weg an uns, damit wir Ihre bisherigen Eingaben prüfen können. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG