Ok. Einen Kontenrahmen im Bereich Wohnungswirtschaft scheint es bei der DATEV nicht zu geben (s.o.). Wohl aber die o.a. Möglichkeit "zur Aufbereitung des Jahresabschlusses nach der Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen". Das ist dann aber kein Kontenrahmen im eigentlichen Sinne. Wenn Sie von einen Steuerberater diesbezüglich beraten werden, der auch DATEV-Mitglied ist, sollten Sie diesen bitten, sich mit o.a. Problematik mit DATEV in Verbindung zu setzen.
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