Hallo @Cincin, verstehe ich Sie richtig? Sie befinden sich in der Auswertung Umsatzsteuer-Voranmeldung und bekommen diesen Hinweis: Wenn es sich um eine konsolidierte UStVA handelt, wird die Übermittlung über den sogenannten Empfänger Mandant durchgeführt. Der teilnehmende Mandant gibt nur seine Werte an den Empfänger ab. Daher steht nach der Erfassung der Stammdaten, Konsolidierung, USt Konsolidierung im RZ die Schaltfläche in der Einzel-UStVA beim Abgebenden Mandant nicht mehr zur Verfügung. Sie übermitteln hier entweder aus der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung über die Schaltfläche Datenübermittlung DATEV-RZ starten oder über RZ-Dienstleistungen Buchführung. Der Unterschied dabei ist: Beim Senden aus der Auswertung über die Schaltfläche Datenübermittlung DATEV-RZ starten senden Sie nur die Datenübermittlung. Beim Senden aus RZ-Dienstleistungen Buchführung können auch die Finanzbuchführung und weitere Daten gesendet werden. Je nachdem welchen Weg Sie wählen, sind die Stammdaten Konsolidierung zu erfassen. Genauere Informationen dazu finden Sie hier: UStVA-Konsolidierung – Nutzung unterschiedlicher Wege der Datenübermittlung Bei weiteren Fragen senden Sie mir gerne einen Servicekontakt an den Programmservice Rechnungswesen.
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