Hallo zusammen, ich war mir über ein Thema nicht sicher und wollte hier nachfragen. Es geht um Mehrzweckgutscheine bei einem Gastronom. Beim Verkauf der Gutscheine habe ich das Konto #3786 (Ausgegebene Gutscheine) verwendet und bei Einlösung erst als Umsatz verbucht. Muss ich bei der Erstellung der EÜR das Konto #3786 auf 0 bringen? Wenn ja, wo buche ich die nicht eingelösten Gutscheine? Als Anzahlung sollte ich diese ja nicht buchen. Bei Bilanzierern hätte ich ja #3304 verwendet, oder? Was nicht eingelöst wird, würde als Verbindlichkeit stehen bleiben. Das nur nebenbei, falls ich mal diesen Fall habe. Vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen, um meine Frage zu beantworten. Viele Grüße, Kazan
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