Ansonsten könnte die Abgeltung auch im letzten Abrechnungsmonat 2024, April (?), nachzuberechnen sein. Nein, das nicht, da Urlaub nicht ausgezahlt werden darf. Eine Urlaubsabgeltung darf erst in dem Moment gezahlt werden, wenn der Urlaub wegen Kündigung nicht mehr genommen werden kann. Das ist erst am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses, hier wahrscheinlich der 31.3.2025.
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