Hallo zusammen, ich habe einen Mitarbeiter, der seit April 2024 im Krankengeld ist. Jetzt ist er zum 31.03.2025 entlassen worden. Aus dem letzten und diesem Jahr sind insgesamt 30 Urlaubstage abzugelten (24 aus 2024 und 6 aus 2025). Wenn ich über die Bewegungsdaten unter der 4060 den Bruttobetrag für 30 Urlaubstage eingebe, wird der gesamte Betrag nicht verbeitragt, weder SV noch Lohnsteuer. Ist das so korrekt? Liegt es daran, dass in 2025 noch kein SV-pflichtiges Entgelt durch den Arbeitsgeber ausgezahlt worden ist und die Urlaubsabgeltung daher als steuer- und beitragsfreie Einmalzahlung zählt? Und wie muss ich dann mit den Resturlaubstagen aus 2024 verfahren? Die dürften dann doch nicht als "freie Einmalzahlung" zählen, da der Mitarbeiter in 2024 ja bis Mai ein normalen Arbeitslohn erhalten hat. Über eine kurzfristige Hilfe würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Mona Kleimann
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