@ninabauer schrieb: Die Gebühren sind dann gegen das Anlagenkonto buchen, also Gebühren an Anlagenkonto (SKR 03-Konten weiß ich leider nicht). Das Anlagekonto muss nur um die Anteile reduziert werden. Das ist dann ein ganz normaler Anlagenabgang, der mit der Buchung selbst nichts zu tun hat. Sie müssen - und sollten - hier das Anlagekonto gar nicht damit belasten! Das was Sie jetzt machen wollen beeinflusst die Buchung "Anlagenabgang BV/BG an Anlagevermögen". Das ist aber falsch, da hier die Ertragsbuchung beeinflusst ist. Anstatt "Bank an Erträge aus Wertpapieren" wird jetzt also "Gebühren an Erträge aus Wertpapieren". Damit auf gar keinen Fall etwas im AV zubuchen!
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