Hallo, um das Einzelzahlerverfahren für das Jahr 2025 zu aktivieren muss eine Wiederabrechnung komplett 01/2025 gesendet werden. Die Beitragsnachweise werden nur dann nochmal an die Krankenkasse gesendet, wenn sich die Werte auf dem Beitragsnachweis ändern. Informationen zu den Zahlungsaufträgen in Verbindung mit einer Wiederabrechnung finden Sie im Dokument 1033993 .
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