@Daniel_N schrieb: Jedoch ist der richtige Weg, nach meinen Recherchen von heute, dass der Januar-Lohn über die Februar-Abrechnung nachberechnet werden muss. Probeabrechnung zu Beginn Februar und gleichzeitig Auszahlung Lohn. Abrechnung dann ganz normal mit Februarabrechnung. Also muss ganz sicher nicht. Was soll es denn für einen Sinn ergeben? Ich kann doch jetzt einfach Anfang Februar 2026 den Januarlohn 2026 abrechnen, wenn die Stunden für Januar 2026 feststehen. Da warte ich doch nicht bis ich mit dem Februarlohn den Januar abrechne um vorher eine Probeabrechnung im Februar für Januar gemacht zu haben. Den Lohn Dezember 2026 rechnest Du z.B. am 04.01.2027 ab. überweist den Lohn bis zum 10.01.2027 und gut ist.
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