Wenn die wirklich so arbeiten, dass eine offene Ladenkasse ok wäre, dann sollten die dringend ihren Workflow ändern! Denn dann führen sie die vollständigen Aufzeichnungen zunächst von Hand, um sie dann in einem separaten Schritt in die Software zu überführen!? Wenn die die Abrechnung aber (schon) über die Software abwickeln, haben sie ein elektronisches System zur Erfassung der Einnahmen. Das ist hinsichtlich der Bareinnahmen TSE-pflichtig und beißt sich mit "offene Ladenkasse" https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/beraten-und-informieren/festigung-wachstum/kaufmaennisches/offene-ladenkasse-4703232 Das ist aber ein Problem der Grundaufzeichnungen, da ist der Mandant ganz allein für verantwortlich. Warum kein monatlicher Lexware Export? Kann die Lexware die Kassenbuchungen importieren oder wie kommen die da rein?
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