Hallo Frau Koch, Wenn der Storno der Zahlung an die Fibu übergeben worden ist, wurde das Honorar wieder gegengebucht, d. h. verringert. Wenn der Zahlungseingang in einem anderen Stapel ist als der Storno, dann wurde beim Storno nicht auf das Stornodatum geachtet. Trotzdem heben sich die Buchungen gegenseitig auf. Sie müssen den Zahlungseingang für die richtige Akte noch einmal erfassen, am besten zum Datum des Stornos des anderen Zahlungseinganges. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den Programmservice DATEV Anwalt, Telefon 319-35900 oder senden Sie einen Servicekontakt mit Ihrer Frage. Dann schauen sich die Kollegen das direkt bei Ihnen an. Vielen Dank. Viele Grüße Silvia Kubisch Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
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