Ihrer Argumentation kann ich durchaus folgen. Im Ergebnis ist es wahrscheinlich egal, ob die Stromkosten als steuerfreie Lohnart oder als Nettobezug abgerechnet werden. Einen Betriebsprüfer wird das letztendlich nicht stören. Wir haben beispielsweise Verpflegungsmehraufwendungen, die als Nettobezug abgerechnet werden und der gleiche Betrag nochmals als Lohnart mit pauschaler Lohnversteuerung. Hier könnte man auch diskutieren, ob das korrekt ist. Lange Rede kurzer Sinn: Meines Erachtens sind beide Varianten (Lohnart und Nettobezug) zulässig. Ich würde mir hier keine weiteren Gedanken machen und das so umsetzen, wie Sie es für richtig halten.
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