Ich sehe hier schon einen Unterschied zwischen Auslagenersatz und den genannten Sachbezügen. Sachbezüge sind, ob pflichtig oder frei, Gehaltsbestandteile und insoweit im Gesamtbrutto auszuweisen. Für Auslagen sehe ich das so nicht. Beispiel: Für die Auszahlung der Pauschen für Verpflegungsmehraufwendungen oder 0,30 € km-Geld für betriebliche Fahrten über die Gehaltsabrechnung bietet DATEV entsprechende "Nettobezugsarten" an. Hier handelt es sich m.E. um Auslagen, welche über den Nettobezug (richtigerweise) nicht im Gesamtbrutto ausgewiesen werden. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Erstattung von Pauschalen für Stromkosten ist nach meinem Verständnis analog zu sehen, da ja Auslagen in Form von Stromkosten ersetzt werden.
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