Hallo Frau Limbach, der Buchungsbeleg lässt sich nur mit der aktuellen Abrechnung / Wiederabrechnung ändern. Eine rückwirkende Kontenänderung über Nachberechnung ist leider nicht möglich, wenn bereits die Verbuchung unter einem anderen SKR erfolgte. Sollten Sie den Februar noch nicht abgerechnet haben, können Sie die Konten rückwirkend ab 01/2017 erfassen und den Buchungsbeleg mit einer Wiederabrechnung neu erstellen. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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