Hallo, da der Mitarbeiter nach der Verschmelzung der Firmen vermutlich unter einer anderen Betriebsnummer angemeldet wird, würde ich ihn im alten Unternehmen austreten lassen und im neuen Unternehmen neu einstellen, jedoch das Erst-Eintrittsdatum auch für die AAG-Meldungen hinterlegen. Dieses gilt ja dann auch gleich für die Betriebsjubiläumsliste ... Ich drücke die Daumen, dass in den kommenden Monaten dann keine Arbeitsbescheinigungen fällig werden.
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