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Mitarbeiterübertrag durch Verschmelzung

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letzte Antwort am 15.10.2025 12:21:01 von Constanze_GM
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N_Gaudian
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
58 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

aufgrund einer Verschmelzung von verschiedenen GmbH's sollen nun alle Mitarbeiter in die Hauptfirma übertragen werden. Alle Mandanten wurden bisher in Lohn und Gehalt geführt.

Alle Arbeitsverträge der Mitarbeiter bleiben bestehen und werden in die Hauptfirma übernommen.

Müssen nun die Meldungen 36 und 13 erstellt werden oder müssen die Mitarbeiter mit GdA 10 und 30 gemeldet werden?

Bei den GdA 10 und 30 müssten meiner Meinung nach neue Verträge geschlossen sein. Da jedoch kein neues Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde, bin ich gerade etwas unsicher. 

 

VG

Nicole

Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
40 Mal angesehen

Hallo,

 

da der Mitarbeiter nach der Verschmelzung der Firmen vermutlich unter einer anderen Betriebsnummer angemeldet wird, würde ich ihn im alten Unternehmen austreten lassen und im neuen Unternehmen neu einstellen, jedoch das Erst-Eintrittsdatum auch für die AAG-Meldungen hinterlegen. Dieses gilt ja dann auch gleich für die Betriebsjubiläumsliste ...

 

Ich drücke die Daumen, dass in den kommenden Monaten dann keine Arbeitsbescheinigungen fällig werden.

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letzte Antwort am 15.10.2025 12:21:01 von Constanze_GM
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