Hallo Herr Goetz, es gibt eine Schriften, u.a. auch die DATEV-KI, die behaupten, dass eine beim Geschäftspartner hinterlegte IBAN bei Bank online bevorzugt wird. Vorausgesetzt, der geschäftspartner wurde erkannt, würde die gespeicherte IBAN bevorzugt. Würde dies funktionieren, ergäbe das einen besseren Schutz bei gefakten Rechnungen. Genau das wird aktuell von einigen Mandanten gefragt. Alle meine bisherigen Versuche verwenden jedoch die auf dem Beleg erkannte IBAN. Meine Frage an die Communiy: Hat hierzu jemand Erfahrungen? VG Hermann
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