@CP23 schrieb: Oder können E-Rechnungen nur über Mail-Upload übergeben werden? Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall. Die Nutzung von Mail-Upload kann ohne zusätzlich gebuchte DUO-Option Belegfreigabe nicht sinnvoll genutzt werden, da meines Wissens Belege online keine Prüfung durchführt, ob tatsächlich eine technisch ordnungsgemäße E-Rechnung vorliegt. Daher müssen Sie - entweder vor dem Belegupload diese Prüfung durchführen - oder Belegfreigabe zusätzlich buchen und über diesen Prozess die Prüfung durchführen - oder Mailupload verwenden und anderweitig sicherstellen, dass Sie die Rechnung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unverändertheit, usw. prüfen (Internes Kontrollsystem)
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