Hi, mein AG zahlt aktuell den Mitarbeitenden das Deutschlandticket. Die holen es sich am Automaten und es wird mit dem Gehalt erstattet, steuerfrei. Neben dem DE Ticket gibt es auch eine Art Prepaid Kreditkarte, die jeder MA bekommt, wo wir innerhalb des steuerfreien Sachbezugs 40 EUR zur Verfügung gestellt werden. Wir sind ein remote first Unternehmen, haben aber ein Büro und 2 Coworking Spaces, zu dem manche MA auch kommen, während einige komplett im Home Office bleiben. Alle dienstlich oder betrieblich veranlassten Fahrten werden über ein Reiseportal gemanaged und werden natürlich übernommen. Frage 1: Geht das so, dass es beide "Benefits" steuerfrei geben kann? Meines Wissens nach ja, weil das Ticket unter §3, ESt (P.15) läuft und das andere eben unter dem Sachbezug. Frage 2: Das DE Ticket kann man in der Einkommenssteuererklärung ja unter Werbekosten steuerlich geltend machne, aber ja nur, wenn man eben auch von der Wohnadresse in ein Büro fährt, oder? Frage 3a: wenn man es nicht steuerlich geltend machne kann, weil es eben keine arbeitsinduzierten Fahrten gibt- muss man es dann in der Steuererklärung angeben? Frage3b : Bei 2 MA von 20, die das DE Ticket haben, musste das Ticket nachversteuert werden, kann sich jmd erklären, warum das bei denen so ist und bei den anderen nicht? Ich hoffe, jmd kann helfen. DANKE
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