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AG zahlt Deutschlandticket UND steuerfreien Sachbezug steuerfrei- geht das?

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letzte Antwort am 01.11.2024 14:21:37 von JM1785
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JM1785
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Hi, 

 

mein AG zahlt aktuell den Mitarbeitenden das Deutschlandticket. Die holen es sich am Automaten und es wird mit dem Gehalt erstattet, steuerfrei.

Neben dem DE Ticket gibt es auch eine Art Prepaid Kreditkarte, die jeder MA bekommt, wo wir innerhalb des steuerfreien Sachbezugs 40 EUR zur Verfügung gestellt werden. 

Wir sind ein remote first Unternehmen, haben aber ein Büro und 2 Coworking Spaces, zu dem manche MA auch kommen, während einige komplett im Home Office bleiben.

Alle dienstlich oder betrieblich veranlassten Fahrten werden über ein Reiseportal gemanaged und werden natürlich übernommen.

 

Frage 1: Geht das so, dass es beide "Benefits" steuerfrei geben kann? Meines Wissens nach ja, weil das Ticket unter §3, ESt (P.15) läuft und das andere eben unter dem Sachbezug.

 

Frage 2: Das DE Ticket kann man in der Einkommenssteuererklärung ja unter Werbekosten steuerlich geltend machne, aber ja nur, wenn man eben auch von der Wohnadresse in ein Büro fährt, oder?

 

Frage 3a: wenn man es nicht steuerlich geltend machne kann, weil es eben keine arbeitsinduzierten Fahrten gibt- muss man es dann in der Steuererklärung angeben?

 

Frage3b : Bei 2 MA von 20, die das DE Ticket haben, musste das Ticket nachversteuert werden, kann sich jmd erklären, warum das bei denen so ist und bei den anderen nicht?

 

Ich hoffe, jmd kann helfen.

DANKE

RAHagena
Meister
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@JM1785  schrieb:

Hi, 

 

mein AG zahlt aktuell den Mitarbeitenden das Deutschlandticket. Die holen es sich am Automaten und es wird mit dem Gehalt erstattet, steuerfrei.

Neben dem DE Ticket gibt es auch eine Art Prepaid Kreditkarte, die jeder MA bekommt, wo wir innerhalb des steuerfreien Sachbezugs 40 EUR zur Verfügung gestellt werden. 

Wir sind ein remote first Unternehmen, haben aber ein Büro und 2 Coworking Spaces, zu dem manche MA auch kommen, während einige komplett im Home Office bleiben.

Alle dienstlich oder betrieblich veranlassten Fahrten werden über ein Reiseportal gemanaged und werden natürlich übernommen.

 

Frage 1: Geht das so, dass es beide "Benefits" steuerfrei geben kann? Meines Wissens nach ja, weil das Ticket unter §3, ESt (P.15) läuft und das andere eben unter dem Sachbezug.

 

Frage 2: Das DE Ticket kann man in der Einkommenssteuererklärung ja unter Werbekosten steuerlich geltend machne, aber ja nur, wenn man eben auch von der Wohnadresse in ein Büro fährt, oder?

 

Frage 3: wenn man es nicht steuerlich geltend machne kann, weil es eben keine arbeitsinduzierten Fahrten gibt- muss man es dann in der Steuererklärung angeben?

 

Frage 3: Bei 2 MA von 20, die das DE Ticket haben, musste das Ticket nachversteuert werden, kann sich jmd erklären, warum das bei denen so ist und bei den anderen nicht?

 

Ich hoffe, jmd kann helfen.

DANKE


1 ja

2 ja, aber ohnehin mit dem tatsächlichen Aufwand, da Erstattung Aufwand = 0

3a nein

3b nein, das sollte aber der Arbeitgeber den Mitarbeitern erklärt haben

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JM1785
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472 Mal angesehen

DANKE!

Zu 3b, hat AG nicht erklärt, weil eben nicht erklärlich ist, warum es nachversteuert werden muss. Denn beide MA sind komplett im HO, haben aber das DE Ticket. Erklärung ihrerseits war, dass sie den aufwand gering halten wollten, Einzelfahrkarten für ÖPNV als Auslagen einzureichen. Aber Kosten/Nutzen ist ja dann gering.

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JM1785
Beginner
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460 Mal angesehen

vielleicht nochmal zu 3b die Nachfrage- MA hat das DE Ticket gekauft, um Einzelfahrscheine nicht via Auslagenerstattung bezahlt zu bekommen, denn diese kann man über das Reiseportal nicht buchen. Nur Fahrten mit der DB. 

Ich nehme an, MA hat deswegen das DE ticket in der ESt angegeben, weil es eben 4 Fahrscheine betrifft, die Aufwand verursacht haben und weil das DE Ticket dann eben nicht nur für private Zwecke genutzt wurde. 

Könnten Sie, lieber Feedbackgeber da bitte nochmal drauf eingehen?

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RAHagena
Meister
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@JM1785  schrieb:

vielleicht nochmal zu 3b die Nachfrage- MA hat das DE Ticket gekauft, um Einzelfahrscheine nicht via Auslagenerstattung bezahlt zu bekommen, denn diese kann man über das Reiseportal nicht buchen. Nur Fahrten mit der DB. 

Ich nehme an, MA hat deswegen das DE ticket in der ESt angegeben, weil es eben 4 Fahrscheine betrifft, die Aufwand verursacht haben und weil das DE Ticket dann eben nicht nur für private Zwecke genutzt wurde. 

Könnten Sie, lieber Feedbackgeber da bitte nochmal drauf eingehen?


Wenn das D-Ticket ausschließlich für Dienstreisen genutzt wird, können die Kosten hierfür voll als Reisekosten geltend gemacht werden. 

Wenn die Einzelfahrten jeweils nur 1,20€ gekostet hätten, ist eine voll berufliche Nutzung möglicherweise schwierig zu vermitteln. 

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JM1785
Beginner
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Sie haben mir sehr geholfen. Danke

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JM1785
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Die MA hatte übrigens die Ticket in der Steuerklärung bei "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind" angegeben. Ist das denn richtig, wenn sie keine Entfernung hat, aufgrund von home Office?
Muss das ggf über eine andere Lohnart als den Fahrtkostenzuschuss (LA 2956) abgerechnet werden?

 

 

 

 

 

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6
letzte Antwort am 01.11.2024 14:21:37 von JM1785
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