@Keks2024 schrieb: da ich auch nicht wüsste wie ich das mit der KK sonsten regeln könnte Wie @Uwe_Lutz oben sagt, der KK (am Besten per Brief mit Unterschrift von deinem Chef) mitteilen, dass der Arbeitsvertrag zum 15.09. beginnt und somit auch die Anmeldung zum 15.09. erfolgen muss. Wenn sie anderer Ansicht sind, sollen sie bitte die zugrunde liegende Rechtsnorm nennen. Dann ist die Krankenkasse nämlich in der Pflicht. Wenn nichts mehr kommt, kannst du die Forderung ignorieren. Wenn du das jetzt änderst, kann es dir sonst auch bei der nächsten Prüfung um die Ohren fliegen. Und generell als Tipp: nicht von den Krankenkassen gängeln lassen. Die können auch intern die nötigen Meldungen erzeugen um so Probleme zu "lösen". Machen sie aber nicht gerne, weil das Arbeit für sie bedeutet - wenn man die Arbeit auf dich abwälzen kann, ist das viel angenehmer. Und verschiebt außerdem die Verantwortung, wenn es dann doch nicht stimmt. 😉
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