Das hängt davon ab, wer Schuldner der Steuer ist. Ist es der Vermieter, sind es ganz normale Kosten für diesen, er kann seinen Preis auf 105€ erhöhen und 7% abführen. Sollte es ein Gästebeitrag sein, den der Vermieter einzubehalten hat, könnte es ein durchlaufender Posten sein, der überhaupt keine Steuer beim Vermieter auslöst.
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