Hallo, ich betreuen einen Mandanten, der Monteurswohnungen vermietet. Seit 01.01.2024 muss er in seinem Ort eine Beherbergungssteuer abführen. Der Kunde bezahlt also nicht nur 100,00€ für die Übernachtung, sondern noch 5% Beherbergungsteuer oben drauf. Mein Mandant muss dann einmal im Monat eine Art Voranmeldung abgeben und die einbehaltene Beherbergungsteuer an die Stadt abführen. Würdet ihr das getrennt buchen oder mit in den 7%igen Umsatz. Gibt es dazu Erfahrungen? DANKE
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