Hallo Tina Ba, die mit Auftragswesen online geschriebenen Rechnungen erfüllen die Anforderungen der GoBD im Hinblick auf Festschreibung und Aufbewahrung. Eine Historie bzw. Protokolle bei Artikelpreisänderungen gibt es nicht. Die Artikelpreise auf den geschriebenen Belegen ändern sich nicht durch eine Änderung der Preise in den Stammdaten, sodass die Rechnungen und andere Belege unverändert bleiben. Das allgemeine Thema Nachvollziehbarkeit und in Verbindung damit die Protokollierung kann bei Bedarf mit Hilfe einer Verfahrensdokumentation abgehandelt werden. Mit freundlichen Grüßen Sarina Schug DATEV eG
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