Danke für Ihre Antworten. @bodensee Welchen "Hinweis" meinen Sie im Gegensatz zu der Meinung des Kollegen? Folgendes bleibt logisch und klar: Wird bei Amazon keine USt-ID hinterlegt, wird das ganze als Privatverkauf gehandhabt und die Rechnung enthält auch bei einem igE eine ausgewiesene USt. Nur wenn direkt bei Amazon DE bestellt wird kann deshalb die Vorsteuer gezogen werden. In den anderen Fällen liegt wahrscheinlich ein igE vor. Korrekt? Ich sehe nun 3 mögliche Handlungen, falls ich es richtig verstanden habe bisher, die ich diesem Thread entnehmen konnte: 1. Möglichkeit: Der Bruttobetrag wird als Betriebsausgabe angegeben, die USt ignoriert und es gibt keinen Vorsteuerabzug. So beschreibt es hier in #92 und #97 @Brutus beim Fall von @Anna09 . 2. Möglichkeit: Brutto gleich netto, aber es wird gleichzeitig ein innergemeinschaftlicher Erwerb mit USt und VoSt angemeldet. Dies schreibt @Brutus in #54, widerspricht das aber nicht seiner Aussage der 1. Möglichkeit, oder habe ich da was falsch verstanden? 3. Möglichkeit: Der Nettobetrag ist eine Betriebsausgabe, die angegebene USt aber eine "nicht abziehbare Vorsteuer", wie Sie,@RAHagena, schrieben, richtig? Da in dem Fall keine korrekte Rechnung vorliegt, gibt es sicher auch keine absolut korrekte Vorgehensweise. Wenn ich die Meinungen hier aber richtig verstanden habe, ist die 3. Möglichkeit eine gute Option, richtig? Danke! Das ist meine letzte Frage. Sie haben mir bereits sehr weitergeholfen. Ich bin froh, dass ich seit meinem Fehler alles nur noch über Amazon Business mit USt-ID abwickle. 😀
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