Hallo, wir haben folgenden Sachverhalt: Die Anteile der Antragsstellerin (GmbH) werden zu jeweils 50% von zwei GF gehalten. Es gibt keine Sonderrechte für die GF. GF A hält weiterhin 100 % eines anderen Unternehmens, für das ebenfalls Ü-Hilfen beantragt worden sind. Die L-Bank geht aktuell davon aus, dass die Antragsstellerin ein Verbundunternehmen mit dem anderen Unternehmen bildet. Sind hier Fälle bekannt, bei denen die L-Bank dieses Fall anders beurteilt? Also keinen Unternehmensverbund konstruiert? liebe Grüße aus Kiel
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