Ah gut jetzt verstehe ich wo Sie meinen. Das hat aber mit dem AAG Antrag nichts zu tun, da steuern Sie ja nach über den Kalender ob Krank mit oder ohne AU, je nachdem was vorliegt. Die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen müssen ja nicht deckungsgleich sein. Der Arbeitnehmer der erst spätestens am 4. Tag eine AU vorlegen muss kann ja auch ggf. schon am ersten Tag zum Arzt gehen und eine Krankmeldung haben.
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