Doch, die Eheleute haben (wenn auch unbewusst) eine GbR (Zusammenschluss für einen gemeinsamen Zweck) gegründet und haben dafür eine Unternehmersteuernr. erhalten. Also muss auch in der VDB ein Unternehmen angelegt werden. Geht automatisch, wenn du auch in den Stammdaten ein Unternehmen mit neuer ZMSD Nr. neu anlegst. Dann aber auf die richtige Verknüpfung der Gesellschafter zu den Adressaten achten.
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