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Vollmachtsdatenbank

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letzte Antwort am 30.09.2025 15:45:32 von StB_in
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Nina123
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Hallo zusammen,

 

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Folgendes Problem besteht mit einer Vollmacht in der VDB:

Ein Ehepaar habe ich bereits mit ihrer gemeinsamen Steuernummer für Einkommensteuer erfolgreich in der Vollmachtsdatenbank eingepflegt. Nun soll noch die gemeinsame Steuernummer für die USt hinzugefügt werden. Hier habe ich nun das Problem, dass folgende Fehlermeldung seitens des Finanzamts auftaucht:

 

Die übermittelte Vollmacht enthält eine Steuernummer mit einem zur Vollmacht abweichenden Personentyp (Vollmacht für nat. Pers auf Steuerkonto für nichtnat. Pers). Der Vollmachtgeber und der Inhaber des Steuerkontos stimmen damit nicht überein. Aus diesem Grund wurde die Steuernummer zurückgewiesen.

 

Was muss ich tun bzw. was mache ich falsch?

 

Danke für eure Hilfe!

 

Dieser Beitrag wurd durch @Johannes_Maier von freie Themen nach Steuern und Expertisen verschoben.

jackyy
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Ist denn die Umsatzsteuer auch tatsächlich für beide Personen oder nur für einen Ehegatten? 
Und taucht der Fehler nur bei einer Person oder bei beiden Personen auf?

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StB_in
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Wenn die USt für beide ist (also eine GbR vorliegt), musst du eine Vollmacht für das Unternehmen anlegen und nicht jeweils bei den Gesellschaftern einzeln die USt Steuernummer einpflegen

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Nina123
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Ja, die USt-Nummer ist für beide und die Fehlermeldung taucht bei beiden Vollmachten auf

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Nina123
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Es gibt kein Unternehmen. Die USt-Nummer ist für PV, die auf beide Eheleute zusammen läuft.

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jackyy
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Den Fall mit der PV hatten wir auch, jedoch war es dann wie oben schon erwähnt auch eine GbR (da 2 Personen).

Hierfür haben wir dann eine Vollmacht als Unternehmen angelegt, dies hat ohne Weiteres funktioniert. 

 

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StB_in
Aufsteiger
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Doch, die Eheleute haben (wenn auch unbewusst) eine GbR (Zusammenschluss für einen gemeinsamen Zweck) gegründet und haben dafür eine Unternehmersteuernr. erhalten. Also muss auch in der  VDB ein Unternehmen angelegt werden. Geht automatisch, wenn du auch in den Stammdaten ein Unternehmen mit neuer ZMSD Nr. neu anlegst.

Dann aber auf die richtige Verknüpfung der Gesellschafter zu den Adressaten achten.

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letzte Antwort am 30.09.2025 15:45:32 von StB_in
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