Hallo liebe Community, ich gehe einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (1. Arbeitgeber) in einem Konzern nach. Dort arbeite ich in Teilzeit ca. 10h pro Woche. Parallel hierzu bin ich GmbH-GGF mit 50% Geschäftsanteilen und Mitarbeitern. Die Bedingungen für eine Nicht-Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind hier grundsätzlich gegeben. Nun die Frage: Kann man neben einer nicht-sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen? Meiner Vermutung nach ist das im Interesse des Staates (#Fachkräftemangel und immerhin zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungseinnahmen). Oder muss ich meine andere Beschäftigung aufgeben? Vielen Dank für eine Aufklärung, idealerweise mit rechtlichen Grundlagen hierzu. Leider bin ich bei meiner Recherche bisher nicht fündig geworden. Dominic
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