Hallo, im ELStAM-Verfahren ist es nicht möglich, eine versehentlich abgegebene Ummeldung zu stornieren. Das Verfahren sieht keine Rücknahme- oder Stornofunktion für bereits übermittelte Meldungen vor. Das bedeutet konkret: Bisher bei einem Mandant angemeldete Mitarbeiter, welche fälschlicherweise bei diesem Mandanten im ELStAM-Verfahren umgemeldet wurden, bleiben dort angemeldet. Eine technische "Korrektur" im Sinne einer Rücknahme dieser Ummeldung ist nicht vorgesehen. Die Ummeldung hat keine negative Auswirkung.
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