Hallo Julia, Technisch gesehen dürfte die ganze Angelegenheit kein Problem darstellen, da Du Korrekturen im laufenden Kalenderjahr sowie im Kalendervorjahr durchführen kannst. Jedoch stellt sich mir die rechtliche Frage, ob es überhaupt erlaubt ist. Normalerweise haben die meisten Arbeitsverträge eine Ausschlussfrist, wo geregelt ist, ab wann (meistens 3 Monate nach Fälligkeit der Abrechnung) die Ansprüche verfristet sind und somit nicht mehr geltend gemacht werden dürfen. Ich würde also empfehlen, dass der Arbeitgeber /Mandant das Gespräch mit dem Mitarbeiter sucht und nach einer gemeinsamen Lösung des Problems sucht. Normalerweise sollte das regelbar sein. Viel Erfolg. Constanze
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