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BAV AG-rückwirkend im alten Jahr korrigieren

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letzte Antwort am 23.04.2024 18:18:27 von Constanze_GM
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JuliaSeyfarth
Beginner
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Hallo, bei der Kontenabstimmung ist aufgefallen, dass dem AN im 03/2023 und 07/2023 zu viel AG-Zuschuss für die BAV abgerechnet wurde. Es handelt sich um 2 Verträge. Beide endeten in 2023. Für den Beitrag in 03/2023 hätten nur der anteilige Beitrag abgerechnet werden dürfen (8 Monate), es wurde also über Lodas zu viel abgerechnet und der Beitrag in 07/2023 hätte gar nicht mehr abgerechnet werden dürfen. Kann ich das noch irgendwie korrigieren? Der AN hat kein eigenes Entgelt umgewandelt.

Constanze_GM
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
45 Mal angesehen

Hallo Julia,

Technisch gesehen dürfte die ganze Angelegenheit kein Problem darstellen, da Du Korrekturen im laufenden Kalenderjahr sowie im Kalendervorjahr durchführen kannst. Jedoch stellt sich mir die rechtliche Frage, ob es überhaupt erlaubt ist. Normalerweise haben die meisten Arbeitsverträge eine Ausschlussfrist, wo geregelt ist, ab wann (meistens 3 Monate nach Fälligkeit der Abrechnung) die Ansprüche verfristet sind und somit nicht mehr geltend gemacht werden dürfen. Ich würde also empfehlen, dass der Arbeitgeber /Mandant das Gespräch mit dem Mitarbeiter sucht und nach einer gemeinsamen Lösung des Problems sucht. Normalerweise sollte das regelbar sein.

Viel Erfolg.

Constanze

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letzte Antwort am 23.04.2024 18:18:27 von Constanze_GM
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