@cro schrieb: Fremd-GF ist wie jeder Angestellte mit PKV, also auch alle Umlagen. @Der_Busfahrer hat recht. Keine U1 Lt. GV-Spitzenverband: "Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen (GF in jeder Form) in das U2-Verfahren einbezogen. Vom U1-Verfahren sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen."
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