Hallo Herr Lutz, Ich habe eine spitzfindige Frage zur Kombination von Midi-Job und Selbstständigkeit. Der Midi-Job setzt voraus, dass "er/sie derzeit keine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat und die Summe seiner/ihrer Einkünfte aus allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich dieses, die monatliche Grenze von 2.000,00 € nicht übersteigt." Wenn ein Arbeitnehmer als Selbständiger bei der Künstlersozialkasse versichert ist, hat er dann trotzdem Anspruch auf Midi-Job? Mir wurde mitgeteilt, dass KSK und Teilzeitbeschäftigung miteinander vereinbar sind. Ich weiß aber nicht, wie es sich mit Midi-Job + KSK verhält. Mir ist nicht klar, ob ein Künstler bei der KSK als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gilt oder nicht. Es scheint eine andere Kategorie zu sein. Entschuldigung für die lange Frage. Danke. Gen
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