@Ihab schrieb: Ich arbeite derzeit in Teilzeit und verdiene etwa 1200 Euro brutto monatlich. Vor Kurzem habe ich zusätzlich eine selbstständige Tätigkeit begonnen, durch die ich etwa 1600 Euro verdiene. Das muss als Einzelfallberatung sehr genau geprüft und auch mit der Krankenkasse geklärt werden. @Ihab schrieb: Muss ich meine Teilzeitanstellung als Midi-Job anmelden? Das vermutlich ja, da die Beurteilung eine Midijobs nur für das Angestelltenverhältnisses gilt. Allerdings kann es sein (je nach Ergebnis der Beurteilung der ersten Frage), dass dies nur noch für die RV und die AV gilt, falls im Angestelltenverhältnis gar keine KV und PV mehr gezahlt wird.
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