Hallo Herr Preuß, dann darf das Austrittsdatum aber erst erfasst werden, wenn der Februar abgerechnet wird. Ein Wechsel des Bearbeitungsmonat hat hierauf keine Auswirkung. Dies würde dann bedeuten, man muss sich dies noch mal zusätzlich notieren. Es ist daher sinnvoller, mit der von Ihnen genannten Schlüsselung zu arbeiten, wenn das Austrittsdatum denn vorher nicht angegeben werden soll. Bei unseren Mandanten sind es nur absolut wenige, die dies wünschen - im Regelfall wird das Austrittsdatum bereits nach Bekanntwerden des Austrittsdatums mit angedruckt. Auch bei befristeten Verträgen erfolgt hier der Ausdruck, damit dies auch rechtzeitig mit im Überblick behalten wird, ob bzw. wann einer Verlängerung oder Entfristung erfolgt. Viele Grüße UWe Lutz
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