Hallo, Lohn und Gehalt prüft die Einhaltung der jährlichen Steuer- und SV-Grenzen aufgrund der Schlüsselung automatisch und monatlich auflaufend. Durch eine manuelle Eingabe kann schon vor Erreichen der SV-freien Grenze (4% der RV-BBG) die weitere 4%-steuerfreie aber SV-pflichtige Grenze abgerechnet werden. Hierfür wählen Sie in der Liste "Festbeträge/prozentuale Beiträge:" den Eintrag "Manuell ermittelte Beiträge" aus. Damit wird die automatische Prüfung der Freigrenzen durch Lohn und Gehalt unterbunden. In der Registerkarte "Beiträge" wird Ihnen das Feld "Steuerfreier/SV-pflichtiger Betrag" angezeigt. Wählen Sie für den SV-pflichtigen aber steuerfreien Betrag, der monatlich abgerechnet wird, die Lohnart 4880 (BAV, stfr, sv-lfd, zus.Grenze) aus. Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 9221095 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV).
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