Guten Tag Kollegen, ich habe folgendes A1 Problem, das auch bei jedem anderen nach Wechsel der Antragssoftware auftreten könnte: Es existiert eine laufende A1 Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsländern Tätige (GME). Diese hat in meinem Fall der Mandant vor einem Jahr mit SVNET gestellt. Die A1 läuft noch 3 Jahre. Nun habe ich die Aufgabe A1 Anträge zu stellen von meinem Mandanten übernommen. In der betreffenden A1 fehlen Zielländer, die bei Antragsstellung (vor 1 Jahr) nicht bekannt waren. Sie muss demnach storniert und mit aktualisierten Werten neu versandt werden (unstrittig). Dabei ist laut schriftl. Auskunft der DVKA die Datensatz-ID der Ursprungsmeldung zu verwenden. Anschließend ist ein neuer (geänderter) Antrag mit der ursprünglichen Vorgangs-ID zu stellen. Ein Storno mit dem Grund Falsch - ganz löschen (o.ä.) bewirkt, dass die bestehende A1 ab Beginn vollständig zurückgenommen wird. Das ist nicht erwünscht, da dann alle bisher erfolgten Reisen ohne A1 erfolgt wären. (wahrscheinl. rein akademisches Problem, da das im Nachhinein ev. niemanden mehr interessiert, ich möchte aber eine systematisch richtige wiederverwendbare Lösung finden). Solange man sich in einem Antragssystem (z.B. LODAS) befindet, funktioniert das mit dem Storno und geändert neu stellen (ID's sind intern offens. gespeichert). Kommt die ursprüngliche zu ändernde A1 aber aus einem anderen System, ist weder ein Storno noch der Neuantrag über LODAS möglich, denn es können keine vorherigen ID's angegeben werden. In meinem Fall habe ich den Mandanten in SVNET stornieren lassen und dann über LODAS neu gestellt. Folge: Ablehnung durch DVKA mit Aufforderung das o.g. Verfahren einzuhalten (Angabe der bisherigen ID bei Storno und Neuantrag). Habt Ihr Lösungserfahrungen? Ich werde mich nun an die DVKA wenden, nach einer Lösung suchen und hier berichten. VG Andreas
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