@Lena_Zet_ schrieb: Danke! Du hast mich auf was gebracht und ich habe einfach mal anders recherchiert. Das LAG Rheinland-Pfalz hatte hierzu ein Verfahren... Urteil vom 10.06.2020 – Az.: 2 Sa 240/19 – in: BeckRS 2020, 27527). Demnach haben Ex- Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erstattung der Arbeitnehmeranteile nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Der vom LAG RLP entschiedene Sachverhalt ist ja nun auch - also wirklich - etwas speziell. Da sträuben sich einem ja schon die Nackenhaare, wenn man nur die ersten Zeilen der Einführung im Urteil liest. Worauf ich hinaus wollte, ist die Einrede der Entreicherung, die bei Midijobbern ja wahrscheinlicher wäre, als bei außertariflich Beschäftigten. Wer nicht im Streit ausgeschieden ist, muß sich ja nicht aus purer Prinzipienreiterei sperren, auch wenn das Gesetz keinen Einzug von Arbeitnehmeranteilen außerhalb des Lohnabzugs vorsieht. Nur gibt das Lohnprogramm dann auch keine vernünftige Regulierung des Sachverhalts mehr her. Also wenn der Arbeitgeber nicht gerade Benko heißt und jeden Pfennig braucht ...
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