Hallo zusammen, mich beschäftigt gerade ein Mitarbeiter, der nach Austritt zurückgerechnet wurde. Sachverhalt: Durch ein Systemfehler sind dem Mitarbeiter mit der Abrechnung im November keine SV-Beiträge abgezogen wurden. Dies wurde nun im Januar korrigiert. Der Mitarbeiter ist allerdings zum 26.11.2023 ausgetreten und die Abmeldung erfolgte an diesem Tag. Also musste er nach Austritt Rückgerechnet werden, damit die SV-Beiträge berechnet werden. Dadurch ist natürlich eine Forderung an den Mitarbeiter entstanden. Zusätzlich wurde seine Novemberabrechnung allerdings mit Steuerklasse 6 Rückgerechnet. Dadurch muss der Mitarbeiter auch Steuern nachzahlen für das selbe Steuerbrutto im November 2023. Er hat also nicht Rückwirkend noch Entgelt nachgezahlt bekommen, welches durch das Zuflussprinzip versteuert werden müsste und dementsprechend mit SK 6. Lediglich die SV Beiträge hätten korrigiert werden sollen. Ist die Steuerklasse trotzdem korrekt? Vielen Dank schon vorab für eure Hilfe! Beste Grüße! Der Beitrag wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und die Kategorie Allgemein hinzugefügt.
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