Hallo melle, meines Wissens ist die Frau bereits ab Beginn der Elternzeit wieder krankenversicherungspflichtig, weil ja bereits zu Beginn der Elternzeit absehbar war, dass die JAEG 2023 nicht mehr überschritten werden wird. Da die Frau ledig ist und somit die monatlichen Beiträge selbst zahlen muss, wäre es doch auch in ihrem Interesse, zumindest während der Elternzeit pflichtversichert (und damit dann beitragsfrei) zu sein. Ich würde an Ihrer Stelle zeitnah zusammen mit der Krankenkasse (auch) die (rückwirkende) Pflichtversicherung prüfen. Viel Erfolg!
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