die Frau ist Ledig und ohne Einkommen. meine Frage ist, ob die KV die Beiträge nur für die 1-8 Monate neu berechnen muss und somit das Gehalt unter die (JAEG) fällt. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/jahresarbeitsentgeltgrenze-in-der-krankenversicherung-unterschritten/ Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Jahres unterschritten (z. B. bei vertraglicher Herabsetzung der Arbeitszeit und entsprechender Reduzierung des Arbeitsentgelts, bei Kurzarbeit), endet die Versicherungsfreiheit sofort – und nicht erst mit Ablauf des Kalenderjahrs. Es tritt unmittelbar Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein. Hierzu hat der GKV-Spitzenverband folgende grundsätzliche Hinweise gegeben (Rundschreiben vom 20.3.2019): Die Versicherungsfreiheit endet grundsätzlich auch dann, wenn die Entgeltminderung ihrem Anschein nach nur vorübergehender Natur oder zeitlich befristet ist, es sei denn, die Entgeltminderung ist nur von kurzer Dauer.
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